AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für:

Veranstaltungs- und Bewirtungsleistungen einschließlich der entgeltlichen Überlassung von Veranstaltungsräumen des Schäfer’s Landrestaurant, Schäfer’s Hofladen, Schäfer’s Landwirtschaft (im Folgenden genannt „Schäfer’s“)

sowie

der Vermietung von Ferienwohnungen des Schäfer’s Ferienhof (im Folgenden genannt „Schäfer’s“), Inhaber Michael Schäfer, Michaelsberg 3, 74831 Gundelsheim

I. Vertragsgrundlagen

a. Allen den Schäfer’s erteilten Aufträge liegen wie folgt zugrunde:

  • Reservierungsbestätigung
  • Veranstaltungsdetails
  • diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

b. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

II. Geltungsbereich/Geschäftsbedingungen

a. Diese Geschäftsbedingungen beziehen sich auf die Überlassung von Veranstaltungsräumen von Schäfer’s zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für all damit zusammenhängende Leistungen und Lieferungen durch Schäfer’s

b. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Ferienhofes in Textform
c. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung
d. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gäste finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde

III. Preise/Zahlungen

IV. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der ab 01.01.2024 geltenden Mehrwertsteuer von 19 %.

Bei Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsabschluss werden die Preise entsprechend angepasst.

a. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 6 Monate und erhöht sich der von Schäfer’s allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann Schäfer’s den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anheben
b. Sollte der Mindestumsatz nicht erreicht werden, so wird die Differenz als Raummiete in Rechnung gestellt. Die Mindestumsätze ergeben

sich wie folgt:

Restaurant
Mindestumsatz: samstags von 01. April bis 31. Oktober (sowie an Freitagen nach einem Feiertag) 9.400,00 € aus gastronomischen Leistungen
ab 2026: 9.800,00 € aus gastronomischen Leistungen donnerstags, freitags und sonntags von 01. April bis 31. Oktober (außer an Freitagen nach einem Feiertag) 5.700,00 € aus gastronomischen Leistungen
ab 2026: 6.200,00 € aus gastronomischen Leistungen an allen Tagen von 01. November bis 31. März 3.500,00 € aus gastronomischen Leistungen
ab 2026: 3.800,00 € aus gastronomischen Leistungen

Restaurant Neubau
Mindestumsatz: freitags und samstags von 01. April bis 31. Oktober nur eine Exklusivbuchung des Restaurants möglich donnerstags und sonntags von 01. April bis 31. Oktober 3.500,00 € aus gastronomischen Leistungen
ab 2026: 3.800,00 € aus gastronomischen Leistungen an allen Tagen von 01. November bis 31. März 2.700,00 € aus gastronomischen Leistungen
ab 2026: 2.900,00 € aus gastronomischen Leistungen

Wintergarten
Mindestumsatz: freitags und samstags von 01. April bis 31. Oktober 2.700,00 € aus gastronomischen Leistungen
ab 2026: 2.900,00 € aus gastronomischen Leistungen donnerstags und sonntags von 01. April bis 31. Oktober 2.200,00 € aus gastronomischen Leistungen
ab 2026: 2.400,00 € aus gastronomischen Leistungen an allen Tagen von 01. November bis 31. März individuell, je nach Personenzahl

c. Die Rechnung ist nach Erhalt, innerhalb von 3 Tagen per Banküberweisung, EC-Karte oder in Bar zu bezahlen
d. Eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 2.500,00 € für eine Exklusivbuchung des Restaurants und 1.000,00 € für eine Exklusivbuchung des Wintergartens lassen wir Euch 10 Monate vor der Veranstaltung zukommen.
e. Bei Veranstaltungen werden Änderungen der gemeldeten Personenzahl wie folgt berechnet:

  • bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Anpassung der Personenzahl möglich
  • bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des vereinbarten Preises pro stornierter Person berechnet
  • ab 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 100 % des vereinbarten Preises pro stornierter Person berechnet

f. Nachtzuschlag: Ab 00.00 Uhr wird einen Nachtzuschlag in Höhe von 90,00 € pro Servicekraft und angefangener Stunde berechnet. Ab 03:00 Uhr erheben wir einen Nachtzuschlag von 130,00 € pro Servicekraft und angefangener Stunde
V. Stornierung des Kunden und Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Schäfer’s
a. Stornierungen des Vertrages müssen schriftlich erfolgen.

Bei der Nichtinanspruchnahme der Leistung bei Veranstaltungen bei Schäfer’s sind Schäfer’s berechtigt, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen (Mindestumsätze siehe III. c) und in Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet,

  • bei einer Kündigung bis 10 Monaten vor der Veranstaltung sind 20 % der vertraglich vereinbarten Vergütung zu zahlen
  • bei einer Kündigung bis 8 Monaten vor der Veranstaltung sind 30 % der vertraglich vereinbarten Vergütung zu zahlen.
  • bei einer Kündigung bis 5 Monaten vor der Veranstaltung sind 50 % der vertraglich vereinbarten Vergütung zu zahlen.
  • bei einer Kündigung bis 2 Monaten vor der Veranstaltung sind 80 % der vertraglich vereinbarten Vergütung zu zahlen.
  • bei einer Kündigung bis 1 Monat vor der Veranstaltung sind 90 % der vertraglich vereinbarten Vergütung zu zahlen.
  • bei einer Kündigung bis 2 Tage vor der Veranstaltung sind 100 % der vertraglich vereinbarten Vergütung zu zahlen.

VI. Mitbringen von Speisen und Getränk / Übergabe des Raumes

a. Werden Speisen oder Getränke selbst eingebracht, so entfällt die Haftung des Gastwirtes. Demnach ist der Gast selbst für den ordnungsgemäßen Zustand von mitgebrachten Speisen und Getränken verantwortlich.
b. Dem Veranstalter wird der Raum in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Der Veranstalter ist zur schonenden Behandlung des Nutzungsgegenstandes verpflichtet. Änderungen in den Räumen sowie der Einrichtung, die Befestigung von Dekoration, Werbematerialien und ähnlichem bedarf der gesonderten, schriftlichen Genehmigung durch Schäfer’s. Die Endreinigung des Raumes ist im Raum inbegriffen und erfolgt durch Schäfer’s. Sollte eine übermäßige Verunreinigung durch Luftschlangen, Konfetti oder ähnlichem vorliegen, so werden diese Kosten für Reinigungsarbeiten im Nachhinein berechnet. Das Zünden von Tischfeuerwerken ist in den Räumlichkeiten nicht gestattet. Für etwaige Schäden, verursacht durch Nichtbeachtung dieser Klausel, kommt der Veranstalter auf. Nach Beendigung der Feier sind vom Veranstalter ggf. angebrachte Dekorationen sowie alle mitgebrachten Gegenstände und sämtliche Abfälle wie Verpackungsmaterialien zu entfernen. Eventuell anfallende Gebühren, wie GEMA, trägt der Veranstalter.

VII. Haftung

a. Der Veranstalter haftet für alle eingetretenen Schäden, die aus der Nutzung des Gegenstandes, durch ihn, seine Gäste, seine Besucher oder ähnlichem verursacht wurden. Schäfer’s übernimmt keine Haftung für die Garderobe.

VIII. Schlussbestimmungen

a. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
b. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des Schäfer’s. Sofern eine Vertragspartnerin oder ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Standort des Hotels.
c. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
d. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Schäfer’s Landrestaurant | Schäfer’s Hofladen | Schäfer’s Landwirtschaft | Schäfer’s Ferienhof

Stand: November 2024